DIN 77006 IP-Managementsystem als Erfolgsfaktor
in der digitalen Transformation

Wer Wettbewerbsvorteile erringen will entwickelt neue Geschäftsmodelle, Use Cases und Applikationen mit erheblichen digitalen Anteilen.  

Die Digitalisierung und die sich damit auch verändernden Business Eco-Systeme führen zu einem radikalen Umdenken im Umgang mit Intellectual Property (IP).   

Durch neue Marktpartner und Wettbewerber, auch aus anderen Branchen, ergibt sich aus der Nutzung der Chancen und der Vermeidung der Risiken eine Komplexität, die auch große Unternehmen mit den klassischen Prozessen und Strukturen nicht mehr beherrschen.  

Mit der DIN 77006 werden zum ersten Mal Anforderungen an einen freiwilligen Standard zur Gestaltung eines zeitgemäßen Intellectual Property (IP) Managementsystems im Unternehmen festlegt. Insbesondere für die KMUs bietet diese Norm wichtige Leitlinien bei der Gestaltung von effektiven Prozessen und der Zuordnung der Aufgaben. 

Eine schlüssige IP-Strategie sowie die konsequente Betrachtung und Abbildung der relevanten IP-Prozesse gemäß DIN 77006 führen zu einer verbesserten Produktivität, zur Fehlervermeidung und zu einem gesteigerten Maß an Rechtssicherheit. Es erlaubt den Unternehmen ihr IP-Portfolio proaktiv zu entwickeln und Haftungsfälle zu vermeiden. 

Durch die Einführung der DIN 77006 wird das Unternehmen in die Lage versetzt, geistiges Eigentum ganzheitlich und systematisch in die existenten Managementsystemprozesse seiner Organisation zu integrieren. 

Qualität im IP-Management

Qualität im IP-Management bezieht sich sowohl auf die Ergebnisse des IP-Managements in der Organisation als auch auf die Prozesse zur Erzeugung dieser Ergebnisse. Die Einbindung aller relevanten Beteiligten und Verantwortlichen (Stakeholder) der verschiedenen Funktionsbereiche eines Wirtschaftsbetriebs, sowie ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess sind die Voraussetzungen für eine nachhaltig exzellente Qualität im IP-Management.

Die Unternehmen und Wirtschaftsbetriebe werden aufgefordert, notwendige und sinnvolle Prozesse zu definieren und zu implementieren, um dem Anspruch von Qualitätszielen auch im IP-Management gerecht zu werden.

Diese Prozessdefinitionen beschreiben die für das IP-Management wesentlichen Herausforderungen und dokumentieren

  • Aufgaben und Ziele,
  • Steuerungskriterien,
  • Ressourcen, sowie
  • Rollen der Stakeholder.

Dabei ist ein wichtiges Merkmal der Prozesse des IP-Managements die Integration in die Kernprozesse des Wirtschaftsbetriebs. Vor allem die Prozesseigner, die im Sinne des Verständnisses eines betriebsweit agierenden IP-Managements nicht nur den Fachabteilungen der IP-Administration zuzuordnen sind müssen definiert und eingesetzt werden.

Die Prozesslandschaft

Zur Zielerreichung und Verbesserung der Qualität des IP-Managements empfiehlt die DIN 77006 für das Management von IP 9 verschiedene Prozessmodule:

  • IP-Strategie
  • IP-Generierung
  • IP-Administration
  • IP-Risikomanagement
  • IP-Durchsetzung
  • IP-Verteidigung
  • IP-Transaktion
  • IP-Reporting und
  • IP-Bewusstseinsbildung

Je nach Größe des Wirtschaftsbetriebes können dabei Prozessmodule zusammengefasst oder extern ausgelagert und bearbeitet werden.

Für alle Prozessmodule sind in der Norm die entsprechenden Zielsetzungen und typische Teilprozesse aufgeführt z.B. „IP-Strategie“:

IP-Strategie
Zielsetzungen §  Beschreibung von Zielen und Wege, abgeleitet aus dem Geschäftsmodel

§  Bestimmung des notwendigen IP-Bedarfs

§  Strategieoptionen und Ableitung notwendiger Maßnahmen zur

§  Nutzung von IP

§  Darstellung der notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen

§  Aufzeigen organisatorischer Rahmenbedingungen zur Umsetzung der IP-Strategie

 

Typische Prozesse §  Identifikation von IP-Bedarf für Innovation oder Geschäftsmodell

§  Bewertung eigener IP-Aktivitäten und Wettbewerbsleistungen des Wirtschaftsbetriebs

§  Identifizierung, Beobachtung und Bewertung von potentiellen Partnern, Wettbewerbern, sowie deren IP-Aktivitäten und daraus resultierenden Alleinstellungsmerkmalen

§  Entwicklung von IP Strategien ausgerichtet auf die strategischen Ziele des Wirtschaftsbetriebes unter Berücksichtigung des Wettbewerbsumfelds

Viele Elemente der Prozesslandschaft sind in Unternehmen und Wirtschaftsbetrieben bereits in der einen oder anderen Form vorhanden. Lediglich die Strukturierung, Vervollständigung und Anpassung an den spezifischen Einzelfall bedürfen der Umsetzung. QIMIP und ihre Organisation können Ihnen dabei helfen, sie beraten oder aktiv die Umsetzung für Sie übernehmen.

Digitalisierung und Patentsystem

Wettbewerbsvorsprung sichern in einer veränderten IP Landschaft

Digitalisierung und Patentsystem, sowie Rolle von IP in der Industrie 4.0

Der Wettbewerbsvorsprung spielt im umkämpften Wettbewerb vieler Produkte und Geschäftsmodelle eine zentrale Rolle. Das eigene Produkt soll – möglichst uneinholbar – vorne liegen. Der bestehende Vorsprung soll ausgebaut werden. Allerdings rücken die Wettbewerber immer näher zusammen. Alleinstellungsmerkmale sind immer seltener und noch schwieriger ist es, sie zu schützen. Die Standards sind teilweise so hoch, dass sich kaum noch eine Differenzierung finden lässt. Die Frage stellt sich was man tun soll bzw. wie kann man sich doch noch im Sinne eines Vorsprungs absetzen kann?

Damit sind wir beim Schutz und dem Verteidigen des eigenen Wissens und Könnens, nämlich dem Schutz der sog. „geistigen Eigentumsrechte“, das sind Know-how und Urheberrechte, ebenso wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs. Dieses Thema wird von Unternehmen und Wirtschaftsbetrieben oftmals auf Grund von Kostenüberlegungen in den Hintergrund gestellt. Trotz der zweifelslos anfallenden Kosten muss es als Investition in die Zukunft angesehen werden, da es jetzt zum Mittel der Wahl wird, um sich an die Spitze zu stellen und sich dort auch rechtssicher zu behaupten. Einen anderen nachhaltigen Weg wird es nicht geben.

Nun war das bis vor wenigen Jahren nicht so schwierig, denn das Know-how einiger guter Mitarbeiter hat gereicht, sich der Konkurrenz zu erwehren. Eines oder mehrere Patente – möglichst grundlegender, schwer zu umgehender Natur- haben diesen Effekt erzielt. Nicht mehr heute.

In den heutigen Märkten sind sog. „digitale Geschäftsmodelle“ dominant oder werden es in sehr naher Zukunft sein. Das hat mit der breiten Nutzung von Daten über Kunden und Verbraucher zu tun. Diese Daten, ermöglichen es an fast allen relevanten Märkten, im Rahmen der Herstellung und des Anbietens dem richtigen Trend zu folgen und das für die Kunden maßgeschneiderte Angebot am Markt zu platzieren.

Die Vernetzung und Verfügbarkeit solcher Daten auf breiter Ebene führen dazu, dass das Nutzerverhalten frühzeitig analysiert und in den Geschäftsmodellen der Unternehmen berücksichtigt wird bzw. werden kann. Darüber hinaus gibt es immer mehr Betreibermodelle, die für Kunden nicht nur Maschinen und Anlagen zur Verfügung stellen, sondern zu kompletten „Full Service-Paketen“ führen, in denen Dienstleistungen und Produkte zu einem Verkaufsobjekt verschmelzen.

Der klassische Patentschutz für clevere technische Einzellösungen steht daneben und hat nichts von seiner Attraktivität verloren. Zukünftig reicht das aber als Alleinstellungsmerkmal meist nicht mehr aus. Neue Geschäftsmodelle müssen weiter gefasst werden und dem Umstand der softwarebasierten Datennutzung in den Angeboten von Unternehmen Rechnung tragen.

Weitere Aspekte ergeben sich aus der rasanten Entwicklung

  • der sog. „Industrie 4.0“ – Produkte,
  • der Maschine zu Maschine Kommunikation und
  • des IoT („Internet of Things“)

Diese Begriffe beschreiben im Wesentlichen die inzwischen weit verbreitete Verwendung von datenbasierten Softwaresystemen, die ohne menschliches Zutun miteinander kommunizieren und tatsächliche, wie technische Abläufe steuern.

Na und? Dann schützen wir eben das Produkt und das Geschäftsmodell und halten uns so die Konkurrenz vom Leib. Eigentlich ist das die konsequente Antwort, aber die Realität im deutschen und ebenso anderen Rechtsystemen für wichtige Märkte lässt das so leider nicht zu.

Geschäftsmodelle sind im Wesentlichen nur in USA als Patente schutzfähig. Das dortige Patentrecht geht von „Utility“, als der Nützlichkeit von technischen oder anderen Lösungen aus, während sonst (Deutschland, Europa und der übrigen Welt) ganz streng eine technische Lösung mit einer ausreichenden Erfinderhöhe vorausgesetzt wird.

Und dann noch die Rolle von Software. Die meisten, wenn nicht alle der vorgenannten Geschäftsmodelle verwenden in ihren Produkten und Geschäftsmodellen Softwarelösungen und -programme, die oft auf vergleichbare Algorithmen zurückgehen. Gemäß einer weit verbreiteten Meinung ist „Software nicht patentierbar“. Deshalb darf man sie zwar nicht ungehemmt kopieren, aber so schlimm wie eine Patentverletzung wird das kaum sein. Vieles davon ist ja sowieso „open source“. Tatsache ist aber, dass wir auf patentrechtlichem Weg keinen Wettbewerbsschutz „so wie früher“ mit den Patenten bekommen, außer wir beanspruchen einen technischen Gegenstand, in dem Software mit bestimmten Eigenschaften verwendet wird. Als Folge dieses Missverständnisses nehmen wir die gängige Softwarelösung (so wie andere Mitbewerber auch), passen sie individuell für unsere Produkte und Dienstleistungen an. Wir verlassen uns auf einen den Kopierschutz der Software. Aber reicht das und wenn ja, wie weit reicht der Schutz dafür?

Diese Einstellung kann zu fatalen Folgen führen, denn die unberechtigte Nutzung fremder Software führt juristisch genauso zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen wie bei einem verletzten Patentrecht. Rechtstreitigkeiten dazu sind möglicherweise noch viel unangenehmer, weil den Gerichten die Erfahrung im Umgang mit der Verletzung solcher komplexen softwarebasierter Geschäftsmodelle fehlt. Im schlimmsten Fall muss der Verletzer damit rechnen, dass ein streitlustiger Wettbewerber mit einer begründeten Urheberrechtsverletzung nicht nur die Nutzung der umstrittenen Software, sondern den Vertrieb des gesamten mit der Software betriebenen Geschäftsmodells erreichen kann, zumindest für die Laufzeit des Rechtsstreits, vielleicht auch auf Dauer – ein Horrorszenario für Unternehmen.

Als Konsequenz dieser Fehleinschätzung sollte man das Risikomanagement der Unternehmen und Wirtschaftsbetriebe im Hinblick auf die IP Fragen dringend schärfen und aktualisieren. Das Ganze muss nicht nur zu einer besseren Schutzstrategie für Geschäftsmodelle, Software, Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Design führen, sondern auch Mechanismen zur Konfliktvermeidung enthalten. Diese geänderten Strategien und Vorgehensweisen müssen den Wandel in der patentrechtlichen Praxis rund um die zuvor beschriebenen neuen Geschäftsmodelle berücksichtigen und zwar im Hinblick auf das gesamte relevante IP Portfolio.

Wie notwendig das ist, zeigt u.a. die Statistik. Dort ist eine eindeutige Wende in der IP Anmeldepraxis von Unternehmen sichtbar (siehe u.a. Positionspapier des Dieselkuratoriums vom März 2018- Seiten 11-13.) Zum einen ist die Anzahl der sog. computerimplementierten Erfindungen in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Zum anderen zeigt sich, dass der Anteil der sog. Digitalpatente zu Industrie 4.0 Themen seit 2013 deutlich zugenommen hat.

Was aber besonders beunruhigend ist, dass in diesen Statistiken deutsche Anmeldungen ganz eindeutig an letzter Stelle hinter USA und China liegen. Noch vor 2013 waren es die USA, die die größte Steigerung dieser Art von Schutzrechtsanmeldungen aufweisen konnten. Nach 2013 war es jedoch Asien insbesondere China. Deutschland liegt in diesem Trend klar zurück, obwohl es auf den relevanten Märkten natürlich stark vertreten ist. Haben wir in deutschen Unternehmen den Trend verschlafen? Ein hartes Wort, aber die Zahlen deuten darauf hin. Das kann langfristig dramatische Folgen haben. Angeraten ist es deshalb sich zu überlegen, ob man in dieser Hinsicht genug getan hat, um dem eingangs beschriebenen Wettbewerbsvorsprung zu erreichen oder zu halten?

Was ist also zu tun? Zunächst gilt es die Schutzfähigkeit und den Schutzumfang dieser softwarebasierten Digitalpatente zu verstehen und den eigenen Bestand an Schutzmechanismen vor dem Hintergrund der sich verändernden digitalen Welt zu überprüfen. Hält das Gerüst an Schutzmaßnahmen meines Geschäftsmodells den modernen Anforderungen in den Märkten noch stand oder ist es veraltet? Und wenn es veraltet sein sollte oder ergänzungsbedürftig ist, wo kann man ansetzen.

Nun muss diese Frage natürlich individuell für jedes Unternehmen einzeln betrachtet werden. Eine Analyse und spezifischen Strategien für Produkte, Märkte unter Einbeziehung der Kundenwünsche und -Bedürfnisse ist dringend erforderlich. Solche Strategien lassen sich aber nicht einfach aus dem Boden stampfen. Sie entstehen durch kritische Analyse des Bestehenden als eine Basis, auf dem aufgesetzt und Neues nutzbringend eingebaut werden kann. Ein schwieriges, jedoch hoch zu priorisierendes Thema.

Bisher gab es dazu keine Hilfestellung, Handreichung oder gemeinsamen Nenner. Die Unternehmen waren auf eigenes Wissen oder das von Beratern angewiesen, die je nach ihrer eigenen Ausrichtung nur bestimmte Punkte in den Vordergrund stellten. Diese Situation hat sich jetzt geändert:  Über die Initiative des zuvor zitierten Dieselkuratoriums ist die DIN77006 entstanden. Sicher kein Allheilmittel zur Bereinigung von IP- und Patent-Portfolien und auch kein Durchbruch beim Schutz von Geschäftsmodellen. Aber sie stellt ein sehr wertvolles Hilfsmittel zur Vermeidung der bestehenden Risiken in diesem Bereich dar und definiert klare Anforderungen zum Umgang mit diesem Thema. Für die Unternehmen und ihr Management wurde dadurch ein Instrument geschaffen, das eine umfassende und systematische Hilfestellung zur Verbesserung der Qualität im Management von IP und damit in der Qualität des Kundenangebots liefert.

Nutzen Sie die Chance und lassen Sie sich die Unterstützung von QIMIP nicht entgehen

QIMIP wird sich energisch für die Weiterentwicklung von IP Managementsystemen einsetzen und dafür arbeiten, dass die Unternehmen zu diesem Thema sicheren Boden unter den Füßen bekommen.

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